Standesamt Zerbst/Anhalt

Anschrift

Standesamt Zerbst/Anhalt
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt


Mail:
standesamt@stadt-zerbst.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zerbst/Anhalt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 23) 75 41 61
E-Mail: standesamt@stadt-zerbst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zerbst/Anhalt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zerbst/Anhalt

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, meistens legitim legale, gefestigte Erklärung eines Verbunds zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Amt in Zerbst/Anhalt einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Zerbst/Anhalt auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Zerbst/Anhalt sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Zerbst/Anhalt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Zerbst/Anhalt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Zerbst/Anhalt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Zerbst/Anhalt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Zerbst/Anhalt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Anhalt-Bitterfeld

    Höhe
    67 m ü. NHN

    Fläche
    468,4 km2

    Einwohner
    21.234 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    45 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 82 430

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zerbst/Anhalt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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