Standesamt Zerbst/Anhalt
Anschrift
Standesamt Zerbst/Anhalt
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Mail: standesamt@stadt-zerbst.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zerbst/Anhalt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 39 23) 75 41 61
E-Mail: standesamt@stadt-zerbst.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zerbst/Anhalt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Zerbst/Anhalt
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Amt in Zerbst/Anhalt einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Zerbst/Anhalt auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Zerbst/Anhalt sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Zerbst/Anhalt informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Zerbst/Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Anhalt-Bitterfeld
Höhe
67 m ü. NHN
Fläche
468,4 km2
Einwohner
21.234 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE
Gemeindeschlüssel
15 0 82 430
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Zerbst/Anhalt
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Stadtgeschichte
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