Standesamt Zerbst/Anhalt

Anschrift

Standesamt Zerbst/Anhalt
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt


Mail:
standesamt@stadt-zerbst.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zerbst/Anhalt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 23) 75 41 61
E-Mail: standesamt@stadt-zerbst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zerbst/Anhalt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Zerbst/Anhalt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Zerbst/Anhalt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Zerbst/Anhalt eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Zerbst/Anhalt die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Zerbst/Anhalt eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Zerbst/Anhalt

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, meistens zulässig geregelte, festgemachte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Zerbst/Anhalt anzeigen und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Zerbst/Anhalt vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Zerbst/Anhalt sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Trauamt in Zerbst/Anhalt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Zerbst/Anhalt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Zerbst/Anhalt

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Anhalt-Bitterfeld

Höhe
67 m ü. NHN

Fläche
468,4 km2

Einwohner
21.234 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

Gemeindeschlüssel
15 0 82 430

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

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