Standesamt Falkenstein/Harz

Anschrift

Standesamt Falkenstein/Harz
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz OT Ermsleben


Mail:
standesamt@falkenstein-harz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkenstein/Harz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@falkenstein-harz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkenstein/Harz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Falkenstein/Harz

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine erklärte, meistenteils juristisch legale, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Falkenstein/Harz aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente holen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Falkenstein/Harz auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei der Behörde in Falkenstein/Harz. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Falkenstein/Harz angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Falkenstein/Harz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Falkenstein/Harz zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Falkenstein/Harz

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Falkenstein/Harz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Falkenstein/Harz OT Ermsleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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