Standesamt Falkenstein/Harz

Anschrift

Standesamt Falkenstein/Harz
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz OT Ermsleben


Mail:
standesamt@falkenstein-harz.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkenstein/Harz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@falkenstein-harz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkenstein/Harz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Falkenstein/Harz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Falkenstein/Harzgeboren wurden, beim Standesamt Falkenstein/Harz beantragt werden.

Hier sind zahlreiche allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Falkenstein/Harz die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Falkenstein/Harz einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Falkenstein/Harz

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine bewiesene, vorwiegend juristisch geregelte, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Falkenstein/Harz aufnehmen und die hierfür relevanten Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie offiziell im Falkenstein/Harz vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Falkenstein/Harz antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege relevant sein! Ihr Stadtbüro in Falkenstein/Harz klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Falkenstein/Harz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.