Standesamt Burgstall

Anschrift

Standesamt Burgstall
Magdeburger Straße 40
39326 Rogätz


Mail:
standesamt@burgstall.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgstall vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgstall.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgstall.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Burgstall

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, vorwiegend gerecht erlaubte, verankerte Form einer Vereinigung von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Burgstall anmelden und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Burgstall vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Burgstall antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Burgstall angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Burgstall beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Burgstall schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Burgstall

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Burgstall

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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