Standesamt Allstedt

Anschrift

Standesamt Allstedt
Forststraße 9
06542 Allstedt


Mail:
standesamt@allstedt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@allstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Allstedt

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, vorwiegend juristisch statthafte, gefestigte Grundlage einer Vereinigung von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Allstedt anmelden und die hierbei erforderlichen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie selbst im Allstedt erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Allstedt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage erforderlich sein! Das Amt in Allstedt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Allstedt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Mansfeld-Südharz

    Höhe
    140 m ü. NHN

    Fläche
    149,81 km2

    Einwohner
    7573 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    51 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6542

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MSH, EIL, HET, ML, SGH

    Gemeindeschlüssel
    15 0 87 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Allstedt

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