Standesamt Lanitz-Hassel-Tal

Anschrift

Standesamt Lanitz-Hassel-Tal
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lanitz-Hassel-Tal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lanitz-Hassel-Tal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lanitz-Hassel-Tal

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, weitgehend zulässig geregelte, festgemachte Form einer Verbindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Lanitz-Hassel-Tal anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Lanitz-Hassel-Tal auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lanitz-Hassel-Tal angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Lanitz-Hassel-Tal beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lanitz-Hassel-Tal zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lanitz-Hassel-Tal

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    152 m ü. NHN

    Fläche
    49,77 km2

    Einwohner
    2644 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6647

    Vorwahl
    34465

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lanitz-Hassel-Tal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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