Standesamt Zahna-Elster

Anschrift

Standesamt Zahna-Elster
Am Rathaus 1
06895 Zahna-Elster OT Zahna


Mail:
standesamt@zahna-elster.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zahna-Elster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@zahna-elster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zahna-Elster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zahna-Elster

Definition

Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich zugestandene, festgemachte Grundlage einer Beziehung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt in Zahna-Elster anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Zahna-Elster erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Zahna-Elster . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Zahna-Elster gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Stadtbüro in Zahna-Elster stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Zahna-Elster zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Zahna-Elster

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zahna-Elster

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Zahna-Elster OT Zahna.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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