Standesamt Aland

Anschrift

Standesamt Aland
Große Brüderstraße 1
39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)


Mail:
standesamt@aland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Aland

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend legitim rechtmäßige, gefestigte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Aland anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere besorgen. Generell sollten Sie persönlich im Aland erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Aland angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Aland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Aland zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Aland

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Aland

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hansestadt Seehausen (Altmark).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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