Standesamt Arnstein

Anschrift

Standesamt Arnstein
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein


Mail:
post@arnstein-harz.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 73) 9 62 21 63
E-Mail: post@arnstein-harz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Arnstein

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, meistens rechtlich legale, festgemachte Erklärung einer Bindung zweier Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Arnstein anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Arnstein auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Arnstein sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Arnstein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden darzulegen:

 Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage notwendig sein! Ihr Standesamt in Arnstein berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Arnstein zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Arnstein

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Mansfeld-Südharz

Höhe

Fläche
121,69 km2

Einwohner
6412 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
53 Einwohner je km2

Postleitzahl
06456

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MSH, EIL, HET, ML, SGH

Gemeindeschlüssel
15 0 87 031

Bürgermeister
Frank Sehnert

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Sachsen-Anhalt

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Arnstein

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Arnstein.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Arnstein auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Arnstein.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: