Standesamt Berga

Anschrift

Standesamt Berga
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)


Mail:
standesamt@kelbra.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berga vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kelbra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berga.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berga

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, zumeist zulässig statthafte, gestärkte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Berga anzeigen und die hierbei notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber beim Amt in Berga erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Berga antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim verantworlichen Amt in Berga. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Berga gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Materialien abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Berga stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berga

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Mansfeld-Südharz

    Höhe
    157 m ü. NHN

    Fläche
    40,56 km2

    Einwohner
    3308 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    82 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6537

    Vorwahl
    34651

    KFZ Kennzeichen
    MSH, EIL, HET, ML, SGH

    Gemeindeschlüssel
    15 0 87 250

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berga

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