Standesamt Staßfurt

Anschrift

Standesamt Staßfurt
Hohenerxlebener Str. 12
39418 Staßfurt


Mail:
standesamt@stassfurt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Staßfurt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 25) 98 12 20
E-Mail: standesamt@stassfurt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Staßfurt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Staßfurt

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, überwiegend gerecht erlaubte, gesicherte Form eines Beisammenseins beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Staßfurt anzeigen und die hierbei wichtigen Papiere holen. Generell müssen Sie persönlich im Staßfurt antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Staßfurt . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Staßfurt gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Staßfurt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Staßfurt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Staßfurt

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    73 m ü. NHN

    Fläche
    146,67 km2

    Einwohner
    24.265 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    165 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 310

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Staßfurt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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