Standesamt Preetz

Anschrift

Standesamt Preetz
Bahnhofstr. 24
24211 Preetz


Mail:
standesamt@preetz.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Preetz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 42) 30 32 26
E-Mail: standesamt@preetz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Preetz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Preetz

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, meistenteils gerecht geregelte, gesicherte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Amt in Preetz aufnehmen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie persönlich im Preetz erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür viele Fragen an die Verlobten richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Preetz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

Sind Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung fixieren.

Unterlagen

In der Regel sind folgende Nachweise darzulegen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Preetz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Preetz

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
14,4 km2

Einwohner
16.005 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1111 Einwohner je km2

Postleitzahl
24211

Vorwahl
04342

KFZ Kennzeichen
PLÖ

Gemeindeschlüssel
01 0 57 062

Bürgermeister
Björn Demmin (parteilos)

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