Standesamt Neudorf-Bornstein

Anschrift

Standesamt Neudorf-Bornstein
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf


Mail:
standesamt@neudorf-bornstein.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neudorf-Bornstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neudorf-bornstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neudorf-Bornstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neudorf-Bornstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neudorf-Bornstein geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neudorf-Bornstein beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Neudorf-Bornstein die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Sorten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Neudorf-Bornstein eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neudorf-Bornstein

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, gewöhnlich gerecht statthafte, gefestigte Erklärung einer Beziehung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung bei der Behörde in Neudorf-Bornstein anmelden und die dafür wichtigen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Neudorf-Bornstein auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Neudorf-Bornstein antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Belege vonnöten sein! Das Trauamt in Neudorf-Bornstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neudorf-Bornstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.