Standesamt Lanze
Anschrift
Standesamt Lanze
Amtsplatz 6
21481 Lauenburg/Elbe
Mail: standesamt@lauenburg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lanze vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lauenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lanze.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Lanze
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lanze ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lanze geboren sind.
Anbei einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Lanze das Dokument aus. Es gibt verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Lanze eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Lanze
Definition
Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, zumeist rechtens geregelte, verankerte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Vermählung beim Amt in Lanze anzeigen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Lanze erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Lanze informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lanze zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Lanze
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
49 m ü. NHN
Fläche
9,56 km2
Einwohner
11.644 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1218 Einwohner je km2
Postleitzahl
21481
Vorwahl
04153
KFZ Kennzeichen
RZ
Gemeindeschlüssel
01 0 53 083
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Lanze auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Lauenburg/Elbe.
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