Standesamt Groß Nordende

Anschrift

Standesamt Groß Nordende
Amtsstraße 12
25436 Moorrege


Mail:
standesamt@gross-nordende.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Nordende vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-nordende.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Nordende.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Nordende

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Groß Nordende geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Groß Nordende eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Groß Nordende die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Groß Nordende eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Nordende

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, meistenteils zulässig rechtmäßige, festgemachte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Groß Nordende aufnehmen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Groß Nordende vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Groß Nordende antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Trauamt in Groß Nordende klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.