Standesamt Gelting
Anschrift
Standesamt Gelting
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
Mail: standesamt@gelting.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gelting vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gelting.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gelting.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gelting
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Gelting geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gelting eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Gelting die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gelting eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gelting
Definition
Eine Verehelichung benennt eine begründete, meistens rechtens erlaubte, gefestigte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Gelting aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Gelting erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Stadtbüro in Gelting klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gelting zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gelting
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gelting auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Steinbergkirche.
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