Standesamt Bünsdorf

Anschrift

Standesamt Bünsdorf
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee


Mail:
standesamt@buensdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bünsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buensdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bünsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bünsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Bünsdorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bünsdorf geboren sind.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Bünsdorf die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Bünsdorf eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bünsdorf

Definition

Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, weitgehend rechtens zugestandene, festgemachte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Bünsdorf erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Standesamt Bünsdorf vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Bünsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.