Standesamt Woltersdorf (Mölln)

Anschrift

Standesamt Woltersdorf (Mölln)
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Woltersdorf (Mölln) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Woltersdorf (Mölln).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Woltersdorf (Mölln)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Woltersdorf (Mölln)geborene Personen beim Standesamt Woltersdorf (Mölln) zu beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Woltersdorf (Mölln) das Dokument aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Woltersdorf (Mölln) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Woltersdorf (Mölln)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, überwiegend legitim geregelte, festgemachte Grundlage eines Verbunds mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Woltersdorf (Mölln) aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Woltersdorf (Mölln) auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Woltersdorf (Mölln) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Woltersdorf (Mölln)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
25,05 km2

Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2

Postleitzahl
23879

Vorwahl
04542

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 090

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Woltersdorf (Mölln)

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