Standesamt Quickborn (Burg (Dith.))
Anschrift
Standesamt Quickborn (Burg (Dith.))
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dith.)
Mail: standesamt@quickborn-burg-dithmarschen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quickborn (Burg (Dith.)) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@quickborn-burg-dithmarschen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quickborn (Burg (Dith.)).
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Quickborn (Burg (Dith.))
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Quickborn (Burg (Dith.)) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Quickborn (Burg (Dith.)) geboren sind.
Hier einige einige wenige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Quickborn (Burg (Dith.)) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Versionen der Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Quickborn (Burg (Dith.)) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Quickborn (Burg (Dith.))
Definition
Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend rechtlich legale, gefestigte Basis eines Beisammenseins von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Quickborn (Burg (Dith.)) anzeigen und die hierfür notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Quickborn (Burg (Dith.)) antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Quickborn (Burg (Dith.)) informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Quickborn (Burg (Dith.)) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Quickborn (Burg (Dith.))
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Quickborn (Burg (Dith.)) auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Burg (Dith.).
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