Standesamt Glückstadt

Anschrift

Standesamt Glückstadt
Am Markt 4
25348 Glückstadt


Mail:
standesamt@glueckstadt.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 19:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Glückstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 24) 93 01 24
E-Mail: standesamt@glueckstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Glückstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Glückstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Glückstadt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Glückstadt beantragen.

Hier einige einige wenige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Glückstadt die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Glückstadt eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Glückstadt

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine begründete, weitgehend legitim zugestandene, gestärkte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt Glückstadt anmelden und die hierfür relevanten Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie selber bei der Behörde in Glückstadt erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Glückstadt antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Stadtbüro in Glückstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Glückstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Glückstadt

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
2 m ü. NHN

Fläche
22,75 km2

Einwohner
10.719 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
471 Einwohner je km2

Postleitzahl
25348

Vorwahl
04124

KFZ Kennzeichen
IZ

Gemeindeschlüssel
01 0 61 029

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Glückstadt auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Glückstadt

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Glückstadt.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Schleswig-Holstein: