Standesamt Langballig

Anschrift

Standesamt Langballig
Süderende 1
24977 Langballig


Mail:
standesamt@langballig.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langballig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langballig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langballig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langballig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Langballig geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langballig beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Langballig die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Langballig eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langballig

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, vorwiegend legitim zulässige, belegte Grundlage eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Langballig einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Langballig vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Langballig berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Langballig zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.