Standesamt Büdelsdorf

Anschrift

Standesamt Büdelsdorf
Am Gymnasium 4
24782 Büdelsdorf


Mail:
rathaus@buedelsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 16:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 16:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Büdelsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 31) 20 61 31
E-Mail: rathaus@buedelsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Büdelsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Büdelsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Büdelsdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Büdelsdorf beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Büdelsdorf die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Versionen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Büdelsdorf eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Büdelsdorf

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, meistenteils rechtlich zugestandene, gefestigte Basis einer Verbindung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Büdelsdorf aufnehmen und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie selber im Büdelsdorf auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Büdelsdorf antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Büdelsdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Büdelsdorf zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Büdelsdorf

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
9 m ü. NHN

Fläche
6,48 km2

Einwohner
10.456 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1614 Einwohner je km2

Postleitzahl
24782

Vorwahl
04331

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 034

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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