Standesamt Seeth-Ekholt

Anschrift

Standesamt Seeth-Ekholt
Schulstraße 15 – 17
25335 Elmshorn


Mail:
standesamt@elmshorn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seeth-Ekholt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 21) 23 12 60
E-Mail: standesamt@elmshorn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seeth-Ekholt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seeth-Ekholt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Seeth-Ekholt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Seeth-Ekholt geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Seeth-Ekholt die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Seeth-Ekholt eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seeth-Ekholt

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, meistenteils rechtens erlaubte, verankerte Form einer Bindung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Seeth-Ekholt anmelden und die dafür relevanten Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Seeth-Ekholt antreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Seeth-Ekholt antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Seeth-Ekholt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Seeth-Ekholt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.