Standesamt Aasbüttel

Anschrift

Standesamt Aasbüttel
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld


Mail:
Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aasbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 83 03 71 41
E-Mail: Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aasbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aasbüttel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Aasbüttelgeboren wurden, beim Standesamt Aasbüttel beantragt werden.

Hier einige verschiedene Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Aasbüttel die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Aasbüttel eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aasbüttel

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend juristisch legale, verankerte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Aasbüttel einleiten und die dafür unerlässlichen Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Aasbüttel antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Aasbüttel informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Aasbüttel schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Aasbüttel

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
21 m ü. NHN

Fläche
9,99 km2

Einwohner
19.402 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1942 Einwohner je km2

Postleitzahl
22869

Vorwahl
040

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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