Standesamt Hummelfeld

Anschrift

Standesamt Hummelfeld
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde


Mail:
stadt@eckernfoerde.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hummelfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 51) 71 03 41
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hummelfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hummelfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hummelfeldgeboren wurden, beim Standesamt Hummelfeld beantragt werden.

Hier sind einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Hummelfeld die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Formen der Geburtsurkunden, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Hummelfeld eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hummelfeld

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, weitgehend legitim zulässige, gestärkte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Hummelfeld erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Hummelfeld erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Hummelfeld berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hummelfeld

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
21,58 km2

Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1000 Einwohner je km2

Postleitzahl
24340

Vorwahl
04351

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 043

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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