Standesamt Mönkloh

Anschrift

Standesamt Mönkloh
Bleeck 17-19
24576 Bad Bramstedt


Mail:
standesamt@bad-bramstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mönkloh vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 92) 5 06 61
E-Mail: standesamt@bad-bramstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mönkloh.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mönkloh

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Mönkloh ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Mönkloh geboren sind.

Hier einige ein paar generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Mönkloh die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim Standesamt Mönkloh eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mönkloh

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistenteils gerecht zugestandene, gefestigte Kennzeichung eines Verbunds von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt in Mönkloh einleiten und die hierbei erforderlichen Nachweise. holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Mönkloh vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Mönkloh ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Mönkloh zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Mönkloh

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
9 m ü. NHN

Fläche
24,14 km2

Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
628 Einwohner je km2

Postleitzahl
24576

Vorwahl
04192

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 004

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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