Standesamt Vollerwiek

Anschrift

Standesamt Vollerwiek
Welter Straße 1
25836 Garding


Mail:
standesamt@garding.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vollerwiek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garding.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vollerwiek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vollerwiek

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Vollerwiek geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Vollerwiek beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Vollerwiek das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Vollerwiek eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vollerwiek

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine dokumentierte, meistens rechtlich erlaubte, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Vollerwiek anmelden und die hierfür wichtigen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie selber beim Standesamt Vollerwiek auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Vollerwiek antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Stadtbüro in Vollerwiek stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Vollerwiek zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Vollerwiek

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
1 m ü. NHN

Fläche
3,06 km2

Einwohner
2753 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
900 Einwohner je km2

Postleitzahl
25836

Vorwahl
04862

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 036

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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