Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Anschrift

Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
Marktstraße 12
25899 Niebüll


Mail:
standesamt@niebuell.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niebuell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog geboren sind.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, meistens gesetzlich zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
30,63 km2

Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
331 Einwohner je km2

Postleitzahl
25899

Vorwahl
04661

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 088

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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