Standesamt Kiebitzreihe

Anschrift

Standesamt Kiebitzreihe
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)


Mail:
standesamt@kiebitzreihe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kiebitzreihe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kiebitzreihe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kiebitzreihe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kiebitzreihe

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kiebitzreihegeborene Personen beim Standesamt Kiebitzreihe zu beantragen.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Kiebitzreihe das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Kiebitzreihe eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kiebitzreihe

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, vorwiegend gesetzlich legale, gesicherte Grundlage eines Bündnisses beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Kiebitzreihe einleiten und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selbst beim Standesamt Kiebitzreihe auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Kiebitzreihe sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Amt in Kiebitzreihe klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kiebitzreihe zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.