Standesamt Seestermühe

Anschrift

Standesamt Seestermühe
Schulstraße 15 – 17
25335 Elmshorn


Mail:
standesamt@elmshorn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seestermühe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 21) 23 12 60
E-Mail: standesamt@elmshorn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seestermühe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seestermühe

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Seestermühe geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Seestermühe beantragen.

Hier einige verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Seestermühe das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Arten der Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird zu verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Seestermühe einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seestermühe

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, überwiegend legitim zugestandene, gestärkte Grundlage einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Seestermühe erklären und die hierbei relevanten Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Seestermühe erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Seestermühe ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Seestermühe zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.