Standesamt Römnitz

Anschrift

Standesamt Römnitz
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg


Mail:
standesamt@ratzeburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Römnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 41) 8 00 01 57
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Römnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Römnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Römnitzgeboren wurden, beim Standesamt Römnitz beantragt werden.

Hier einige zahlreiche Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Römnitz das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Römnitz einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Römnitz

Definition

Eine Heirat benennt eine begründete, zumeist gerecht erlaubte, festgemachte Form einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt Römnitz anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Römnitz auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Römnitz antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Römnitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.