Standesamt Friedrichsgraben

Anschrift

Standesamt Friedrichsgraben
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Mail:
standesamt@friedrichsgraben.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichsgraben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@friedrichsgraben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichsgraben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedrichsgraben

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Friedrichsgrabengeboren wurden, beim Standesamt Friedrichsgraben beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Friedrichsgraben die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Friedrichsgraben einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedrichsgraben

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine begründete, meistenteils gerecht zugestandene, verankerte Form einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Friedrichsgraben erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Friedrichsgraben antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Friedrichsgraben klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Friedrichsgraben zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.