Standesamt Hohenaspe

Anschrift

Standesamt Hohenaspe
Markt 1
25524 Itzehoe


Mail:
standesamtswesen@itzehoe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenaspe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 48 21) 60 32 54
E-Mail: standesamtswesen@itzehoe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenaspe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenaspe

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Hohenaspe ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenaspe geboren sind.

Anbei verschiedene Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Hohenaspe die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Hohenaspe eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenaspe

Definition

Eine Vermählung benennt eine dokumentierte, vorwiegend juristisch geregelte, gesicherte Erklärung eines Bündnisses von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Hohenaspe einleiten und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Standesamt Hohenaspe auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Hohenaspe beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hohenaspe zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hohenaspe

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
22 m ü. NHN

Fläche
28,54 km2

Einwohner
31.855 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1116 Einwohner je km2

Postleitzahl
25524

Vorwahl
04821

KFZ Kennzeichen
IZ

Gemeindeschlüssel
01 0 61 046

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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