Standesamt Oster-Ohrstedt

Anschrift

Standesamt Oster-Ohrstedt
Westerende 41
25884 Viöl


Mail:
standesamt@oster-ohrstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oster-Ohrstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oster-ohrstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oster-Ohrstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oster-Ohrstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Oster-Ohrstedt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oster-Ohrstedt beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Oster-Ohrstedt die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird zu vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Oster-Ohrstedt einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oster-Ohrstedt

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, weitgehend juristisch rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat bei der Behörde in Oster-Ohrstedt anzeigen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Oster-Ohrstedt vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente notwendig sein! Das Stadtbüro in Oster-Ohrstedt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oster-Ohrstedt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.