Standesamt Borgstedt

Anschrift

Standesamt Borgstedt
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee


Mail:
standesamt@borgstedt.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borgstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@borgstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borgstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Borgstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Borgstedt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Borgstedt eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Borgstedt das Dokument aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Borgstedt eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Borgstedt

Definition

Eine Vermählung definiert eine amtliche, meistenteils gerecht zulässige, gestärkte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Borgstedt anmelden und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Borgstedt erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Borgstedt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.