Standesamt Dörphof
Anschrift
Standesamt Dörphof
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
Mail: stadt@eckernfoerde.de
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dörphof vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 43 51) 71 03 41
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dörphof.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Dörphof
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Dörphofgeboren wurden, beim Standesamt Dörphof beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Dörphof die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht für diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Dörphof eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Dörphof
Definition
Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, zumeist legitim rechtmäßige, gesicherte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Dörphof einleiten und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Dörphof auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Dörphof ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Dörphof
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
3 m ü. NHN
Fläche
21,58 km2
Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1000 Einwohner je km2
Postleitzahl
24340
Vorwahl
04351
KFZ Kennzeichen
RD, ECK
Gemeindeschlüssel
01 0 58 043
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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