Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)

Anschrift

Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)
Bleeck 17-19
24576 Bad Bramstedt


Mail:
standesamt@bad-bramstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 92) 5 06 61
E-Mail: standesamt@bad-bramstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Sorten der Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, vorwiegend gesetzlich erlaubte, gefestigte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) einleiten und die hierfür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Das Trauamt in Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Fuhlendorf (Schleswig-Holstein) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
9 m ü. NHN

Fläche
24,14 km2

Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
628 Einwohner je km2

Postleitzahl
24576

Vorwahl
04192

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 004

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Fuhlendorf (Schleswig-Holstein)

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