Standesamt Krems II

Anschrift

Standesamt Krems II
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg


Mail:
standesamt@bad-segeberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Krems II vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-segeberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Krems II.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Krems II

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Krems IIgeboren wurden, beim Standesamt Krems II beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Krems II das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Krems II eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Krems II

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, überwiegend legitim statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Krems II aufnehmen und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Krems II vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Krems II antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage notwendig sein! Ihr Standesamt in Krems II ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Krems II zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Krems II

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
44 m ü. NHN

Fläche
18,87 km2

Einwohner
17.529 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
929 Einwohner je km2

Postleitzahl
23795

Vorwahl
04551

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 005

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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