Standesamt Groß Offenseth-Aspern

Anschrift

Standesamt Groß Offenseth-Aspern
Am Markt 1
25355 Barmstedt


Mail:
standesamt@barmstedt.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Offenseth-Aspern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@barmstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Offenseth-Aspern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Offenseth-Aspern

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Groß Offenseth-Asperngeboren wurden, beim Standesamt Groß Offenseth-Aspern beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Groß Offenseth-Aspern die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann man beim Standesamt Groß Offenseth-Aspern eine neue Urkunde bitten. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Offenseth-Aspern

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, meistens rechtlich statthafte, untermauerte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Groß Offenseth-Aspern anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Groß Offenseth-Aspern erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Amt in Groß Offenseth-Aspern ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Groß Offenseth-Aspern

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
17,17 km2

Einwohner
10.542 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
614 Einwohner je km2

Postleitzahl
25355

Vorwahl
04123

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 002

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Groß Offenseth-Aspern auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Groß Offenseth-Aspern

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Barmstedt.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Schleswig-Holstein: