Standesamt Stuvenborn

Anschrift

Standesamt Stuvenborn
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf


Mail:
standesamt@stuvenborn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuvenborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stuvenborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuvenborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuvenborn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Stuvenborn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stuvenborn geboren sind.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Stuvenborn die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt für diverse administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Stuvenborn eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stuvenborn

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, weitgehend legitim erlaubte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Amt in Stuvenborn aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Stuvenborn auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Stuvenborn sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Stadtbüro in Stuvenborn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Stuvenborn zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.