Standesamt Karlum

Anschrift

Standesamt Karlum
Marktstraße 12
25899 Niebüll


Mail:
standesamt@niebuell.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niebuell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Karlumgeboren wurden, beim Standesamt Karlum beantragt werden.

Nachstehend sind ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Karlum die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Arten der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Karlum eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karlum

Definition

Eine Ehe benennt eine begründete, gewöhnlich rechtens zulässige, festgemachte Form eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Karlum erklären und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Karlum erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Karlum sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Karlum informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Karlum zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Karlum

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
30,63 km2

Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
331 Einwohner je km2

Postleitzahl
25899

Vorwahl
04661

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 088

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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