Standesamt Klein Wittensee

Anschrift

Standesamt Klein Wittensee
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee


Mail:
standesamt@klein-wittensee.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klein Wittensee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@klein-wittensee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klein Wittensee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Klein Wittensee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Klein Wittensee geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Klein Wittensee beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Klein Wittensee die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Klein Wittensee einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Klein Wittensee

Definition

Eine Heirat bildet eine anerkannte, meistens rechtlich zulässige, gefestigte Grundlage einer Verbindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Klein Wittensee anzeigen und die hierbei relevanten Nachweise. erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Klein Wittensee erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Klein Wittensee sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Klein Wittensee stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Klein Wittensee zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.