Standesamt Sierksdorf

Anschrift

Standesamt Sierksdorf
Am Ruhsal 2
23744 Schönwalde am Bungsberg


Mail:
standesamt@sierksdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sierksdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sierksdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sierksdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sierksdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Sierksdorfgeboren wurden, beim Standesamt Sierksdorf beantragt werden.

Hier sind einige wenige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Sierksdorf das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Sierksdorf einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sierksdorf

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine behördliche, gewöhnlich zulässig legale, festgemachte Kennzeichung einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Sierksdorf anzeigen und die hierfür unerlässlichen Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Sierksdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Sierksdorf berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sierksdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.