Standesamt Neuberend

Anschrift

Standesamt Neuberend
Toft 7
24860 Böklund


Mail:
standesamt@neuberend.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuberend vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuberend.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuberend.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuberend

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neuberendgeboren wurden, beim Standesamt Neuberend beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Neuberend die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Neuberend eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuberend

Definition

Eine Trauung bestimmt eine dokumentierte, weitgehend zulässig legale, gestärkte Grundlage einer Verbindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Amt in Neuberend anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Neuberend auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Neuberend antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Amt in Neuberend klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neuberend zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.