Standesamt Bohmstedt

Anschrift

Standesamt Bohmstedt
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt


Mail:
standesamt@bredstedt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bohmstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bredstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bohmstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bohmstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bohmstedtgeborene Personen beim Standesamt Bohmstedt zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Bohmstedt die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Bohmstedt eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bohmstedt

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine behördliche, weitgehend juristisch geregelte, untermauerte Basis eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Amt in Bohmstedt anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Bohmstedt auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Bohmstedt berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bohmstedt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Bohmstedt

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
9,75 km2

Einwohner
5624 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
577 Einwohner je km2

Postleitzahl
25821

Vorwahl
04671

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 019

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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