Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog

Anschrift

Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog
Schulweg 19
25866 Mildstedt


Mail:
standesamt@elisabeth-sophien-koog.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@elisabeth-sophien-koog.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Elisabeth-Sophien-Koog geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Elisabeth-Sophien-Koog das Dokument aus. Es finden sich diverse Kategorien der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Elisabeth-Sophien-Koog eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, meistenteils gerecht zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog anzeigen und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Elisabeth-Sophien-Koog vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Elisabeth-Sophien-Koog antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Trauamt in Elisabeth-Sophien-Koog informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Elisabeth-Sophien-Koog zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.