Standesamt Mölln

Anschrift

Standesamt Mölln
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mölln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mölln.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mölln

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, meistenteils zulässig geregelte, verankerte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Mölln einleiten und die hierfür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Mölln auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Standesamt Mölln. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Mölln angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Tag für die Eheschließung fixieren.

Unterlagen

Normalerweise sind folgende Nachweise einzureichen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Trauamt in Mölln berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Mölln zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Mölln

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
25,05 km2

Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2

Postleitzahl
23879

Vorwahl
04542

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 090

Bürgermeister
Ingo Schäper (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Schleswig-Holstein

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Mölln

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