Standesamt Schretstaken

Anschrift

Standesamt Schretstaken
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schretstaken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schretstaken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schretstaken

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Schretstaken geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schretstaken eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Schretstaken das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Schretstaken eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schretstaken

Definition

Eine Ehe bildet eine begründete, meistenteils rechtens geregelte, festgemachte Grundlage eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Schretstaken anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Amt in Schretstaken antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Schretstaken antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Schretstaken stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schretstaken

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
25,05 km2

Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2

Postleitzahl
23879

Vorwahl
04542

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 090

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schretstaken

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Wegweiser:

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