Standesamt Börm

Anschrift

Standesamt Börm
Am Markt 10
24848 Kropp


Mail:
standesamt@boerm.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Börm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boerm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Börm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Börm

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Börmgeboren wurden, beim Standesamt Börm beantragt werden.

Hier einige verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können auch die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Börm das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Börm eine neue Urkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Börm

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine erklärte, weitgehend juristisch geregelte, gestärkte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Amt in Börm anzeigen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Börm auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Börm informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Börm zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.