Standesamt Uetersen

Anschrift

Standesamt Uetersen
Wassermühlenstr. 7
25436 Uetersen


Mail:
schlueter@stadt-uetersen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 20:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Uetersen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 22) 71 42 75
E-Mail: schlueter@stadt-uetersen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Uetersen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Uetersen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Uetersen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Uetersen geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Uetersen das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Uetersen einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Uetersen

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, meistens rechtens rechtmäßige, gesicherte Begründung eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Uetersen anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Uetersen auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Uetersen informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Uetersen zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Uetersen

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
11,43 km2

Einwohner
18.476 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1616 Einwohner je km2

Postleitzahl
25436

Vorwahl
04122

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 049

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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