Standesamt Grabau (Schwarzenbek)

Anschrift

Standesamt Grabau (Schwarzenbek)
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek


Mail:
claudia.fieberg@schwarzenbek.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grabau (Schwarzenbek) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 51) 88 11 44
E-Mail: claudia.fieberg@schwarzenbek.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grabau (Schwarzenbek).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grabau (Schwarzenbek)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Grabau (Schwarzenbek) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Grabau (Schwarzenbek) geboren sind.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Grabau (Schwarzenbek) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Kategorien der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Grabau (Schwarzenbek) eine neue Urkunde bitten. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grabau (Schwarzenbek)

Definition

Eine Heirat definiert eine dokumentierte, weitgehend juristisch erlaubte, belegte Grundlage eines Bündnisses gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Amt in Grabau (Schwarzenbek) anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Grabau (Schwarzenbek) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Grabau (Schwarzenbek) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Grabau (Schwarzenbek) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Grabau (Schwarzenbek)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
44 m ü. NHN

Fläche
11,55 km2

Einwohner
16.940 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1467 Einwohner je km2

Postleitzahl
21493

Vorwahl
04151

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 116

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Grabau (Schwarzenbek)

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Wegweiser:

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